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BGH, 30.11.1967 - V BLw 8/67 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Feststellung einer Hoferbfolge - Eigentum an einem landwirtschaftlichen Hof
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 07.07.1966 - V BLw 33/65
Eintritt in eine Hoferbschaft - Übertragung eines landwirtschaftlichen Hofes - …
Auszug aus BGH, 30.11.1967 - V BLw 8/67
Zum weiteren Sachverhalt wird auf den Beschluß des Senats vom 7. Juli 1966 - V BLw 33/65 Bezug genommen.Die Rechtsbeschwerde ist, da sie vom Oberlandesgericht nicht zugelassen ist und ein Fall des § 24 Abs. 2 Nr. 2 LwVG nicht vorliegt, nur zulässig, wenn das Beschwerdegericht von der in der Rechtsbeschwerdebegründung angeführten Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 7. Juli 1966 - V BLw 33/65 abgewichen ist und der Beschluß auf der Abweichung beruht.
- BGH, 05.02.1957 - V BLw 37/56
Formlose Hoferbenbestimmung
Auszug aus BGH, 30.11.1967 - V BLw 8/67
Dem genügt zunächst nicht das Vorbringen des Rechtsbeschwerdeführers, daß Feststellungen des Beschwerdegerichts in einem bestimmten Sinne zu verstehen seien und "damit der Inhalt des Beschlusses vom 7. Juli 1966 und seiner in ihm in Bezug genommenen Entscheidung BGHZ 23, 252, 263 [BGH 05.02.1957 - V BLw 37/56] rechtsirrig verkannt sei". - BGH, 05.10.1954 - V BLw 45/54
Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde
Auszug aus BGH, 30.11.1967 - V BLw 8/67
Dazu ist erforderlich, daß die von der angefochtenen und der angezogenen Entscheidung verschieden beantwortete Rechtsfrage bezeichnet und weiter dargelegt wird, inwiefern beide Entscheidungen die Rechtsfrage abweichend beantworten (vgl. BGHZ 15, 5, 10) [BGH 05.10.1954 - V BLw 45/54].
- BGH, 29.10.1970 - V BLw 2/70
Verwerfen einer unzulässigen Rechtsbeschwerde - Pflicht zur Ersatzleistung eines …
Es genügt hiernach nicht die in der Rechtsbeschwerdebegründung des Antragstellers enthaltene Behauptung, der angefochtene Beschluß habe den Inhalt der früher vom Bundesgerichtshof in dieser Sache getroffenen Entscheidung und dessen Bindungswirkung verkannt, das Bescbwerdegericht habe "bindende Richtlinien für die weitere Behandlung des Falles" nicht befolgte Gegenüber der von der Rechtsbeschwerde vertretenen Meinung ist darauf hinzuweisen, daß allein mit der Behauptung eines Verstoßes gegen Weisungen, die der Bundesgerichtshof dem Beschwerdegericht in einem früher ergangenen, dieselbe Sache betreffenden Beschluß erteilt hat, die Abweichung nicht begründet werden kann.(vgl. Beschluß des Senats vom 30. November 1967 - V BLw 8/67).Im übrigen ist zum oben unter ee) wiedergegebenen Vorbringen zu bemerken, daß auch durch Berufung auf schwerwiegende Verfahrensverstöße die Durchführung einer nicht zugelassenen Rechtsbeschwerde nicht erreicht werden kann (vgl. Beschluß des Senats vom 30. November 1967 - V BLw 8/67 S. 11).